Geschichte der Familie


Wurmbrand, Stuppach, Johann
Graf Johann Wilhelm: Staatsmann/Historiker

Das Haus Wurmbrand-Stuppach zählt zu den ehemals wichtigsten österreichischen Adelsgeschlechtern.

 

Das Uradelsgeschlecht wurde mit Leutpold der Wurmprant 1194 in einer Urkunde des Erzbischofs Adalbert von Salzburg erstmalig erwähnt worin Leutpold die Gründung der Pfarrei Kirchau bewilligt wurde.

 

Die gesicherte Stammreihe des Geschlechts beginnt aber erst mit einer Urkunde aus dem Jahre 1322, die von Helmwig Wurmprant zu Salloder stammt sowie einem Grabstein seines Bruders Heinrich von Wurmprant von Stuppach aus dem Jahr 1265 in der Klosterkirche Gloggnitz.

 

 

Das hochadelige Geschlecht, welches in Österreich und Kroatien begütert war, blüht in zwei Hauptlinien. Deren gemeinschaftlicher Stammvater ist Freiherr Matthias von Wurmbrand und Stuppach, der mit Sibylla geb. Freiin von Zebingen und Raittenau vermählt war.

Während des 17. und 18. Jahrhunderts erreichte die Familie durch ihre Verdienste in den Türken- und Balkankriegen große Bekanntheit und Ruhm.  Die Grafen von Wurmbrand-Stuppach waren darüberhinaus angesehene und höchst dekorierte Berater des österreichischen Kaiserhauses. Ehrenreich von Wurmbrand zu Stuppach wurde im Jahre 1607 in den Herren- und Freiherrenstand erhoben und am 21. März 1682 erfolgte in Wien seine Erhebung in den Grafenstand. Ebenfalls in Wien wurde am 31. August 1701 Graf Johann Josef Wilhelm und seinen Brüdern der Reichsgrafenstand mit dem Prädikat „Hoch- und Wohlgeboren“ verliehen, wobei die Reichsgrafschaft Wurmbrand-Stuppach unmittelbar dem Kaiser und sonst keiner anderen weltlichen Obrigkeit unterstellt wurde.

 

Am 24. Mai 1726 wurde Graf Johann Josef Wilhelm in das fränkische Reichsgrafenkollegium aufgenommen. Mit der Rheinbundakte und Auflösung des heiligen römischen Reiches deutscher Nation 1806 wurden die reichsunmittelbaren Grafschaften Wurmbrand-Stuppach mediatisiert. Die Grafen von Wurmbrand-Stuppach behielten nach den Abmachungen des Wiener Kongresses jedoch ausdrücklich ihren Rang als Standesherren und galten damit den regierenden Häusern als ebenbürtig.

Die Grafen von Wurmbrand-Stuppach führen laut Bundestagsbeschluss vom 13. Februar 1829 das Prädikat „Erlaucht“, die österreichische Durchführung desselben erfolgte am 9. Oktober 1829. Anerkennung der Adelswürde samt Aufnahme in den einheimischen Adel in Böhmen, Mähren und Schlesien am 6. April 1836.

Die Familie blüht in drei Linien, wovon die erste Linie von Erbgraf Ernst Heinrich Gundaccar (*12.3.1804 - †9.12.1846) im Mannesstamm erloschen ist. Die verbleibenden beiden Linien begründen sich auf die Stammväter Graf Johann Wilhelm (*6.9.1806 - † 8.9.1884) und Graf Ferdinand Heinrich August (*15.10.1807 † 25.5.1886).

 

 

 

Vergoldete Medaille um 1570 mit Darstellung des Ritterstandsverordneten, Kaiserlichen Rat und Truchsess Hieronymus Graf v. Wurmbrand zu Stuppach und dem gräflichen Wappen.

Quellen:

  • Prof. Hans von Zwiedinek „Das reichsgräfl. Wurmbrand´sche Haus- und Familienarchiv zu Steyersberg“, Graz 1906
  • Pierer's Universal-Lexikon 1857-1865
  • Genealogisches Handbuch des Adels, Band XVII Fürstliche Häuser, Limburg an der Lahn 2004